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   LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07   

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https://dejure.org/2007,21247
LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07 (https://dejure.org/2007,21247)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.10.2007 - 11 O 61/07 (https://dejure.org/2007,21247)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 11 O 61/07 (https://dejure.org/2007,21247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Verwendung des Rechtsbegriffs "Portionierungsauftrag" in einem Antrag auf einstweilige Verfügung; Ermöglichen des Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    "Cold Calls" zum Zwecke der Rückgewinnung von ehemaligen Kunden sind wettbewerbswidrig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07
    In solchen Fällen liegt in der Vertragsverletzung nicht nur eine Wettbewerbshandlung sondern auch ein nicht wettbewerbskonformes Verhalten (s. BGH, Urt. v. 29.03.2007 - I ZR 164/04 , Rdz. 24, 32; die dortigen Ausführungen des BGH waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung der Kammer).

    Auch insofern ist aber auf BGH, Urt. v. 29.03.2007 - I ZR 164/04 , Rdz. 32 hinzuweisen.

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07
    Insofern gilt nichts anderes als für Begriffe wie Franchise, Factoring usw. Anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des BGH vom 16.11.2006 WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge" -.
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07
    Die Antragsgegnerin war schon unter der Geltung des TKG 1996 verpflichtet, Mitbewerbern den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen zu ermöglichen (s. BVerwG NVwZ 2001, 1399).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07
    Selbst wenn ein solcher Vertrag durch Anordnung der Bundesnetzagentur (resp. RegTP) zustande kommt, handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag (BVerwG NVwZ 2004, 1365).
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91

    Lexikothek - Telefon-Werbung; Hausbesuche

    Auszug aus LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07
    Selbst ein Telefonanruf, bei dem nach den Gründen für eine Kündigung gefragt wird, stellt wettbewerbswidrige Werbung dar (BGH GRUR 1994, 380, 382 - Lexikothek).
  • LG Bonn, 18.09.2007 - 11 O 68/07

    Rücksichtspflicht

    Auszug aus LG Bonn, 09.10.2007 - 11 O 61/07
    So hat die Antragsgegnerin im den Parteien bekannten Verfahren 11 O 68/07, das in der mündlichen Verhandlung wegen der zahlreichen rechtlichen Parallelen mehrfach angesprochen worden ist, eine einstweilige Verfügung der Kammer vom 09.05.2007 hinsichtlich der Äußerung eines Anrufers nicht angegriffen, zwischen der Abschaltung eines Anschlusses durch die Antragsgegnerin und der Neuschaltung lägen 14 Tage, in denen der Kunde ohne Festnetzanschluss auskommen müsse.
  • LG Bonn, 15.09.2009 - 11 O 55/09

    Es kann einem Unternehmen nicht untersagt werden kann, die tatsächliche Existenz

    Anders als in der von der Verfügungsklägerin zitierten Entscheidung der Kammer vom 09.10.2007 (Landgericht Bonn - 11 O 61/07 - veröffentlicht bei juris) rechtfertigt auch der Aspekt besonderer vertraglicher Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) keine abweichende Würdigung.

    Insofern unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von dem der bereits zitierten Entscheidung der Kammer vom 09.10.2007 (aaO., - juris-Dokument Rd.65).

  • LG Ulm, 13.05.2016 - 10 O 15/16

    Versendung von Folgeschreiben im Nachgang zur Aussendung des Formulars als

    Die Beklagte hat jedoch durch die systematische Versendung des Formulars K 1 und die hierdurch zumindest in Kauf genommene Täuschung der Adressaten einen "Störungszustand" geschaffen, den sie allein durch die Darlegung ihres Rechtsstandpunkts nicht beseitigt hat (BGH GRUR 1998, 415 [BGH 26.11.1997 - I ZR 109/95] - Wirtschaftsregister; LG Ulm, Urteil vom 31. Juli 2007, 11 O 61/07 KfH).
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